Sozialversicherung

Sozialversicherung

Von deinem im Arbeitsvertrag ausgemachten Gehalt geht Geld für Versicherungen ab. Das sind die sogenannten Sozialversicherungen – also Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge werden zur Hälfte von dir und zur Hälfte von deinem Arbeitgeber bezahlt. Warum das Ganze? Der Gedanke dahinter ist, dass alle Menschen, die arbeiten, eine Gemeinschaft bilden. Diese hilft Personen, die in Not geraten, krank oder arbeitslos sind oder im Alter gepflegt werden müssen. Das bedeutet auch: Wenn du in eine Notlage kommst und nicht mehr arbeiten gehen kannst, bist du abgesichert!

Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden, die du anderen aus Versehen zufügst, ab. Ein Beispiel: Stell dir vor, das Handy deines Freundes fällt dir aus Versehen aus der Hand und das Display geht kaputt. Genau dafür ist deine Privathaftpflichtversicherung da.

Krankenversicherung bei dualer Ausbildung

Krankenversicherung bei dualer Ausbildung

Sobald du eigenes Einkommen erzielst, kannst du nicht mehr über deine Familie krankenversichert sein. Als Azubi musst du deshalb deine eigene Krankenversicherung abschließen. Den Beitrag teilen sich dein Arbeitgeber und du und er wird direkt vom Gehalt abgezogen.

Krankenversicherung bei schulischer Ausbildung

Krankenversicherung bei schulischer Ausbildung

Normalerweise bleibst du bis zum 18. Lebensjahr in der Familienversicherung. Falls du danach eine schulische Ausbildung oder ein Studium beginnst und kein Geld verdienst, kannst du ebenfalls weiterhin in der Familienversicherung bleiben - insofern es deine erste Ausbildung ist.

Rentenversicherung

Rentenversicherung

Die Rente erscheint dir gerade sicher noch sehr weit weg - trotzdem ist es sinnvoll, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen. Zur oben genannten Sozialversicherung zählt auch die gesetzliche Rentenversicherung. Die funktioniert so, dass alle Menschen, die in die Rentenversicherung einzahlen damit für die Rentnerinnen und Rentner von heute aufkommen. Die Beiträge, die dir beim Gehalt abgezogen werden, werden also nicht zurückgelegt, sondern an die Menschen ausgezahlt, die aufgrund von Alter oder Krankheit nicht arbeiten und sich somit nicht selber versorgen können.