Sozialversicherung

Von deinem im Arbeitsvertrag ausgemachten Gehalt geht Geld für Versicherungen ab. Das sind die sogenannten Sozialversicherungen – also Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge werden zur Hälfte von dir und zur Hälfte von deinem Arbeitgeber bezahlt. Warum das Ganze? Der Gedanke dahinter ist, dass alle Menschen, die arbeiten, eine Gemeinschaft bilden. Diese hilft Personen, die in Not geraten, krank oder arbeitslos sind oder im Alter gepflegt werden müssen. Das bedeutet auch: Wenn du in eine Notlage kommst und nicht mehr arbeiten gehen kannst, bist du abgesichert!

Zur Registrierung im System bekommst du bei der Geburt eine Sozialversicherungsnummer zugeteilt. Diese musst du u. a. deinem Arbeitgeber mitteilen. Falls du deine Sozialversicherungsnummer nicht (mehr) zur Hand hast, genügt ein kurzer Anruf bei deiner Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung und du bekommst deine Nummer per Post zugesendet.



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