Krankenversicherung während einer dualen Ausbildung

Wenn du dich für eine duale Ausbildung entscheidest und in einem Betrieb arbeitest, wirst du als Azubi gesetzlich dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Sobald du eigenes Einkommen erzielst, endet die Familienversicherung automatisch. Es ist ratsam, sich bereits vor Beginn der Ausbildung oder spätestens innerhalb der ersten 14 Tage um eine Krankenkasse zu kümmern. Falls du das nicht tust, wird dich dein Arbeitgeber automatisch bei der Krankenkasse anmelden, bei der du zuvor über deine Eltern/Sorgeberechtigten familienversichert warst.
Verschiedene Krankenkassen bieten Bonusprogramme an, bei denen du extra Punkte oder sogar Geld sammeln kannst, wenn du bestimmte Ziele wie Schrittziele, Gesundheits- oder Sportprogramme erreichst.

Wusstest du? Es gibt eine sogenannte Geringfügigkeitsgrenze: Verdienst du monatlich weniger als 325 €, übernimmt dein Arbeitgeber die vollen Kosten für die Krankenversicherung, und du musst keine Beiträge zahlen.