Krankenversicherung bei Schulischer Ausbildung

Machst du eine schulische Ausbildung und verdienst dabei kein Geld, kannst du möglicherweise weiterhin in der Familienversicherung deiner Eltern/Sorgeberechtigten bleiben.
Normalerweise bleibst du bis zum 18. Lebensjahr in der Familienversicherung. Falls du danach eine schulische Ausbildung oder ein Studium beginnst, bleibst du ebenfalls weiterhin in der Familienversicherung, sofern es deine erste Ausbildung ist. Achte darauf, dass du rechtzeitig vor deinem 18. Geburtstag an deine Krankenversicherung denkst, damit keine Lücken entstehen. Selbst wenn du keine Ausbildung machst, nicht arbeitest und Bürgergeld bekommst, musst du dich selbst versichern. Die Kosten dafür übernimmt das Jobcenter.
Wenn du jedoch bereits ein Studium abgeschlossen hast und danach eine schulische Ausbildung beginnst, gilt das als zweiter Bildungsweg, und du musst dich eventuell eigenständig versichern, was teurer ist als die Familienversicherung.
Beachte, dass diese Regelungen nur bis zu einem Alter von maximal 25 Jahren gelten. Danach musst du dich sowieso eigenständig versichern, es sei denn, es gibt besondere Ausnahmen wie zum Beispiel ein soziales Jahr. Hier sind auch Verdienstgrenzen zu beachten.