Deine Rechte im Schulpraktikum


Ein Praktikum ist eine tolle Möglichkeit, um in deinen Wunschberuf einmal hineinzuschnuppern. Es kann dir aufzeigen, ob dein Wunschberuf deinen Vorstellungen entspricht und zu deinen Stärken passt. An den meisten Schulen ist ein 2 – 3-wöchiges Schulpraktikum Pflicht. Meistens findet dieses in der 9. oder 10. Klasse statt.

Ein Praktikum kann aber manchmal auch überfordernd sein. Neue Menschen und Aufgaben, mit denen man zu tun hat, können erstmal einschüchternd sein. Damit du gut vorbereitet in dein Schulpraktikum startest, findest du hier kurz zusammengefasst deine Rechte als Praktikant/Praktikantin. Solltest du in deinem Betrieb merken, dass diese nicht eingehalten werden, kannst du dich jederzeit an deinen Praktikumsbegleiter wenden. Auch deine Coachinnen und Coaches oder Lehrkräfte stehen dir bei Problemen jederzeit zur Seite.

Die wichtigsten Punkte haben wir hier zusammengefasst:

  1.  

Solange du noch unter 18 Jahren, also noch nicht volljährig bist, gilt für dich im Praktikum, in der Ausbildung oder auch in deinem Nebenjob das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses legt fest, unter welchen Bedingungen, wie zum Beispiel Zeiten, Aufgaben etc. zu arbeiten darfst. Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor einer zu hohen Belastung zu schützen. Neugierig geworden? Das komplette Gesetz findest du hier

        2.

Eine normale Vollzeit Arbeitswoche geht 40 Stunden. Vermutlich hast du davon schon einmal gehört. Bei jungen Menschen ist das allerdings etwas anders.

 

Wenn du noch unter 15 Jahren bist, ist eine volle Arbeitswoche nur 35 Stunden lang. Das heißt 7 Stunden pro Tag.

Bist du bereits über 15 Jahre, dann darfst du auch schon 40 Stunden die Woche arbeiten. Das sind dann 8 Stunden am Tag.

Auch die Zeiten sind im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt: so darfst du mit unter 18 Jahren nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr arbeiten. Nachtschichten sind verboten! Dies ist vor allem in Berufen mit Schichtdiensten von Bedeutung – wenn du dich z.B. für ein Praktikum in einem Krankenhaus oder auch in einer Bäckerei entscheidest.

 

6 Uhr klingt ziemlich früh für dich? Keine Sorge, in der Regel wird man dich nicht so früh zu deinem Praktikumsplatz bestellen 😊

 

  1.  

Wie auch in der Schule hast du in deinem Praktikum auch Pausen. Die sind allerdings etwas anders geregelt und unterscheiden sich je nach Betrieb.

Allgemein gilt: bist du noch unter 18, muss dir deine Praktikumsstelle eine Pause von mindestens 30 Minuten gewährleisten. Dies gilt bei einer täglichen Arbeitszeit von 4,5 – 6 Stunden. Arbeitest du mehr als 6 Stunden am Tag, sind es sogar 60 Minuten Pause.

Bist du bereits 18 ändern sich die Pausenzeiten: hier sind 30 Minuten ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden Pflicht.

Je nachdem wo du dein Praktikum absolvierst kann es sein, dass du die 30 Minuten Pause am Stück nimmst oder sie wird in 2x 15 Minuten unterteilt.

Natürlich wird dir auch niemand böse sein, wenn du zum Beispiel nach einer anstrengenden Aufgabe auch mal 5 Minuten zum Durchatmen nimmst.

 

Achtung! Pausenzeiten gelten nicht als Arbeitszeiten! Du musst sie also in deiner Tagesplanung noch oben auf deine Arbeitszeit darauf rechnen. Fängst du z.B. um 8 Uhr an zu arbeiten und nimmst eine Pause von 30 Minuten bei 6 Stunden, endet dein Tag nicht um 14 Uhr, sondern um 14:30 Uhr.

 

  1.  

Als Praktikant/Praktikantin hast du die Möglichkeit in einen Beruf hineinzuschnuppern und natürlich sollst du so viel ausprobieren wie es geht, um genau herauszufinden, ob dein Traumberuf wirklich der richtige für dich ist. Es gibt aber bestimmte Berufe, die nicht ganz ungefährlich sind. Das sind zum Beispiel Arbeiten auf Baustellen, in Chemielaboren, in Krankenhäusern usw. Als Praktikant/Praktikantin ist es verboten, dich zum Beispiel im Umgang mit Chemikalien in Gefahr zu bringen oder Arbeit verrichten zu lassen, die körperlich zu anstrengend für dich ist (z.B. schwere Dinge zu tragen). Auch seelisch sollte dich dein Praktikum niemals belasten. Wenn du dich für ein Praktikum in einem Labor oder einem Bauunternehmen entscheidest, erhältst du in der Regel an deinem ersten Tag eine Schulung über mögliche Gefahren. Halte dich auch immer an die Vorgaben deines Betriebs, wenn es um Schutzkleidung geht!

 

  1.  

In deinem späteren Beruf wirst du einmal Geld verdienen – klar. Anders ist es aber deinem Praktikum. Da hier kein richtiges Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis besteht, hast du auch kein Recht auf eine Bezahlung.

Eine Bezahlung gibt es in der Regel nur, wenn dein Praktikum länger als 3 Monate gilt und freiwillig passiert, da hier das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt.

Manchmal erhältst du von den Betrieben aber auch kleine Aufmerksamkeiten am Ende als Dank für deine tolle Mitarbeit.

 

  1.  

Bei einem Praktikum nehmen sich die Mitarbeitenden Zeit für dich, um dir einen möglichst tiefen und tollen Einblick in die Aufgaben deines Wunschberufs zu geben. Mach dir jederzeit bewusst, was für eine Möglichkeit dir hier geboten wird! Daher: bleib stets höflich, erscheine pünktlich und sei motiviert. Wenn du eine Aufgabe mal nicht verstanden hast, frage jederzeit nach. Das Gleiche gilt für Aufgaben, bei denen du gerade nicht weiterkommst. Sag auch jederzeit Bescheid, wenn dich Aufgaben überfordern oder du unterfordert bist.

Wenn du einen guten Eindruck hinterlässt und dich im Betrieb wohlgefühlt hast, besteht für dich sogar die Möglichkeit dort eine Ausbildung zu deinem Wunschberuf zu absolvieren! 😊

Quelle