Die Bedingungen, unter denen du dein FSJ oder auch dein FÖJ absolvierst, werden von der jeweiligen Einsatzstelle festgelegt, also von der Einrichtung, in der du dich bewirbst. Auch wenn das FSJ eine Vollzeittätigkeit ist, handelt es sich um ein Ehrenamt, weshalb du kein Gehalt bekommst. Normalerweise erhältst du aber ein Taschengeld, das zwischen 300 und 500 € liegt. Die Höhe des Taschengeldes variiert von Einrichtung zu Einrichtung. Sie hängt auch davon ab, wieviel du arbeitest und was deine Aufgaben sind. Für Unterkunft und Verpflegung musst du normalerweise selbst aufkommen, nur manchmal wird eine Unterkunft gestellt. Dein Anspruch auf Kindergeld oder Waisenrente bleibt erhalten.
Der Bundesfreiwilligendienst ist zentral organisiert. Hierzu findest du zahlreiche Informationen unter www.bundesfreiwilligendienst.de.