Du bist Schülerin oder Schüler


Besuchst du die 10. Klasse oder strebst einen höheren Schulabschluss an, bevor es in die Arbeitswelt geht, hast du die folgenden Möglichkeiten

Kindergeld

Kindergeld steht zunächst deinen Eltern zu. Damit sollen sie finanziell entlastet werden und damit zum Beispiel deine Schulmaterialien, Klassenfahrten, Ausflüge oder auch Kleidung finanzieren. Wenn du von zu Hause ausziehst und 18 Jahre alt bist, hast du die Möglichkeit, dass das Kindergeld direkt an dich geht. Das funktioniert mit einem sogenannten „Abzweigungsantrag“.

Diesen Antrag stellst du schriftlich bei der Familienkasse. Den findest du auf der Seite der Arbeitsagentur

Kindergeld kann dir bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn:

  • du dich in einer Ausbildung oder Studium befindest,

  • ein Praktikum absolvierst, das Bezug zu deinem angestrebten Beruf hat,

  • einen Freiwilligendienst machst,

  • du offiziell auf Ausbildungssuche bist,

  • du auf Arbeitsplatzsuche bist (allerdings gilt das nur, wenn du unter 21 bist).

  • Außerdem hast du eine Übergangszeit von 4 Monaten von der Schule in die Ausbildung

Bei Kindergeld werden dir monatlich 220 € ausgezahlt.

Weitere Informationen zum Kindergeld und den Abzweigungsantrag findest du auf den folgenden Webseiten:

-  auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit 

- auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

BAföG

BAföG gibt es nur für Studierende? Das stimmt nicht! Auch als Schülerin oder Schüler kannst du BAföG beantragen. BAföG ist die Abkürzung für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ und soll jungen Menschen in ihrer ersten Ausbildung finanziell unterstützen, wenn es die eigenen Eltern sich nicht leisten können. Das Beste am BAföG für Schülerinnen und Schüler: du musst es nicht zurückzahlen!

Vor allem beim BAföG ist es wichtig, dass du den Antrag rechtzeitig abschickst. Die Bearbeitungen dauern leider sehr lange und du hast erst ab dem Monat Anspruch auf das Geld, in dem du auch den Antrag abgeschickt hast. Heißt: wenn du ab September eine weiterführende Schule besuchst und ab da die finanzielle Unterstützung benötigst, musst du deinen Antrag spätestens im September abschicken. Noch besser ist es, wenn du den Antrag 3 Monate vorher abschickst (in unserem Beispiel dann also im Juni, damit du ab September auch das Geld bekommst).

Schulbafög kann beantragt werden, wenn:

  • Du in die 10. Klasse gehst und eine eigene Wohnung hast

  • Du eine schulische Ausbildung machst

  • Du einen höheren Schulabschluss machen möchtest

Wie hoch die Auszahlung ist, hängt allerdings von deiner Situation ab. Deine Eltern müssen zum Beispiel vorlegen, wie viel Gehalt sie bekommen. Auch wenn du nebenbei arbeitest, muss du das nachweisen.

Der Mindestbetrag der Auszahlung beträgt 255 €. Je nachdem, wie viel du und deine Eltern verdienen, kann sich dieser Betrag noch erhöhen.

Weitere wichtige Informationen zum BAföG findest du auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Stipendien

Wie auch beim BAföG gibt es ein Stipendium nicht nur für Menschen, die studieren. Auch als Schülerin oder Schüler hast du die Möglichkeit, dich durch ein Stipendium finanziell unterstützen zu lassen!

Stipendien sind je nach Bundesland unterschiedlich. Am besten lässt du dich hier einmal individuell und persönlich beraten. Zum Beispiel beim Elternkompass der Stiftung der Deutschen Wirtschaft!

Hier gelangst du zur Seite des Elternkompass.