Du bist Azubi


Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Wenn du eine Ausbildung in einem Betrieb machst und jeden Monat ein Ausbildungsgehalt bekommst, steht dir kein BAföG zu. Dafür aber eine andere Förderung! Nämlich die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (kurz: BAB).

Das BAB ist eine finanzielle Förderung der Bundesagentur für Arbeit. Sie ist speziell für junge Menschen in der Ausbildung, die von ihrem Gehalt alleine aber nicht ihre Lebenshaltungskosten (Miete, Lebensmittel und Co.) stemmen können. Das Gute am BAB: du musst es nicht zurückzahlen!

BAB bekommst du, wenn:

  • Du über 18 bist und in einer eigenen Wohnung wohnst

  • Du in einer Ausbildung bist oder in einer beruflichen Ausbildungs-Vorbereitungsmaßnahme

  • Du unter 18 bist und keinen Kontakt zu deinen Eltern hast/haben möchtest

Wie hoch der Zuschuss des BABs ist, hängt von deiner individuellen Situation ab. Zum Beispiel, wie hoch deine Miete ist oder ob du für deine Arbeit z. B. bestimmte Materialien oder Kleidung kaufen musst. Wie viel Geld du in etwa bekommen würdest, kannst du mit dem BaB-Rechner auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit nachrechnen.

 

Kindergeld

Kindergeld steht zunächst deinen Eltern zu. Damit sollen sie finanziell entlastet werden und damit zum Beispiel deine Schulmaterialien, Klassenfahrten, Ausflüge oder auch Kleidung finanzieren. Wenn du von zu Hause ausziehst und 18 Jahre alt bist, hast du die Möglichkeit, dass das Kindergeld direkt an dich geht. Das funktioniert mit einem sogenannten „Abzweigungsantrag“.

Diesen Antrag stellst du schriftlich bei der Familienkasse. Den findest du auf der Seite der Arbeitsagentur

Kindergeld kann dir bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn:

  • du dich in einer Ausbildung oder Studium befindest,

  • ein Praktikum absolvierst, das Bezug zu deinem angestrebten Beruf hat,

  • einen Freiwilligendienst machst,

  • du offiziell auf Ausbildungssuche bist,

  • du auf Arbeitsplatzsuche bist (allerdings gilt das nur, wenn du unter 21 bist).

  • Außerdem hast du eine Übergangszeit von 4 Monaten von der Schule in die Ausbildung

Bei Kindergeld werden dir monatlich 220 € ausgezahlt.

Weitere Informationen zum Kindergeld und den Abzweigungsantrag findest du auf den folgenden Webseiten:

-  auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit 

- auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

Wohngeld

Wohngeld ist ein Mietzuschuss, denn du beantragen kannst, wenn du eine eigene Wohnung hast und dein Azubi-Gehalt nicht ausreicht, um die Mietkosten zu decken.

Aber Achtung: wenn du Geld nach der Berufsausbildungsbeihilfe bekommst, steht dir kein Wohngeld zu, da dort Mietkosten bereits mit einberechnet und ausgezahlt werden. Anders sieht es aus, wenn du dir später die Wohnung zum Beispiel mit deiner Partnerin oder deinem Partner teilst und sie oder er aber Wohngeld-berechtigt ist.

Wie hoch die Auszahlung von Wohngeld ist, hängt von drei Faktoren ab:

  • Die Höhe deiner Miete

  • Dein Azubi Gehalt

  • Mit wie vielen Menschen du in der Wohnung lebst.

Wohngeld beantragst du mit einem Formular bei deinem zuständigen Wohngeldamt. Am besten lässt du dir dort einen Termin geben und kannst das Formular mit der zuständigen Bearbeiterin oder dem Bearbeiter gemeinsam ausfüllen. Hier kannst du schon mal schauen, wie so ein Antrag aussieht.

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld findest z.B. du auf Wohngeld.org