Du wächst in der Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie auf


Wenn du bisher in der Jugendhilfe, einer Wohngruppe oder Pflegefamilie gelebt hast, steht dir, egal ob Schülerin oder Schüler oder Azubi der Anspruch auf Unterhalt deiner leiblichen Eltern zu.

Eltern sind immer dazu verpflichtet, ihren Kindern bis zum Abschluss ihrer Ausbildung oder Studium einen Unterhalt zu zahlen. Wie viel Unterhalt das ist, wurde vor einigen Jahren gerichtlich entschieden und hängt davon ab, wie viel deine Eltern verdienen und somit zahlen können, ohne dabei selbst in finanzielle Not zu gelangen. Aber auch dein eigenes Alter spielt in die Berechnung mit ein. Heißt: je älter du bist, desto mehr Geld steht dir zu.

Zum Beispiel: verdienen deine Eltern im Monat 2.000 € und du bist 16 Jahre alt, dann stehen dir bis zu 618 € zu. Allerdings wird über die genauen Beträge individuell entschieden.

Nach Ende der Jugendhilfe kannst du diesen Unterhalt einfordern. Am besten wendest du dich hier an deine zuständige betreuende Person aus dem Jugendamt.

Wichtig: du hast ein Recht darauf, dich vom Jugendamt beraten zu lassen! Außerdem ist das Jugendamt dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass du nach Ende der Jugendhilfe finanziell versorgt und sicher bist!

Du hast das Gefühl, die Beratung beim Jugendamt funktioniert nicht richtig oder du hast einen Konflikt mit deiner betreuenden Person? Dann wende dich in dem Fall an eine sogenannten Ombudsstelle. Ombudsstellen sind unabhängige Beratungs- und Anlaufstellen, die dazu da sind, dich zu unterstützen, wenn du mit deiner Familie oder dem Jugendamt Konflikte hast.

Wo sich in deiner Region Ombudsstellen befindet, findest du auf der Seite der Ombudschaft.

Weitere Informationen zur Höhe von Unterhalt und zu der Düsseldorfer Tabelle gibt es in dieser Tabelle.

Das Thema Finanzen kann überfordernd sein. Auch Gespräche mit Ämtern sind manchmal anstrengend. Mach dir klar: du bist damit nicht allein! Wenn du dich mit der Situation überfordert fühlst, kannst du dich jederzeit an deine Coachin oder deinen Coach wenden. Sie werden versuchen, dich so gut es geht zu unterstützen. Zudem gibt es eine Plattform im Internet, wo dir Expertinnen und Experten alle deine Fragen beantworten können, wenn du aus der Jugendhilfe in ein eigenständiges Leben startest. Diese findest du auf Cariboo-online.de

 

Das Thema BAföG

Wer BAföG zur Finanzierung eines Studiums nutzt, muss nicht nur seine eigene Finanzsituation (Erspartes, Einkommen) offenlegen, sondern auch das der Eltern. Wenn du zu deinen leiblichen Eltern keinen Kontakt mehr hast und diesen auch nicht aufnehmen willst, hast du aber dennoch die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Dazu stellst du einen Antrag auf „Vorausleistung“

Legst du diesen Antrag beim BAföG Amt vor, müssen sich die Mitarbeitenden darum kümmern, den Kontakt zu deinen Eltern herzustellen, um die Informationen über deren finanzielle Mittel zu bekommen. Das gilt sowohl für das BAföG als Schülerin oder Schüler, aber auch als Studierende! Genauere Informationen zu diesem Antrag gibt es wieder auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter diesem Link.

Nochmal: du hast ein Recht darauf, beraten zu werden! Egal ob beim Jugendamt oder dem BAföG Amt. Wenn du das Gefühl hast, bei beiden nicht die Hilfe zu bekommen, die dir zusteht, dann wende dich am besten an eine Ombudsstelle.

Wo sich in deiner Region Ombudsstellen befindet, findest du hier: https://ombudschaft-jugendhilfe.de/ombudsstellen/

(Halb)-Waisenrente

Für den Fall, dass ein oder beide Elternteile von dir verstorben sind, steht dir die Waisenrente zu. Diese bekommst du grundsätzlich bis zu deinem 18. Lebensjahr. Wenn du noch in einer Ausbildung oder Studium bist, hast du weiterhin Anspruch auf das Geld. Dazu stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Weiterzahlung. Diesen findest du auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

Den Antrag kannst du online stellen. Auch kannst du dich direkt vor Ort beraten lassen. Anlaufstellen für deine Stadt findest du ebenfalls auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.