Einleitung

Einleitung

Ihr geht noch zur Schule, habt gerade eine Ausbildung begonnen oder absolviert ein längeres Praktikum und möchtet gerne eure erste eigene Wohnung beziehen und auf eigenen Beinen stehen. Unmöglich, da die Kosten als Schülerin und Schüler oder Azubi gar nicht zu tragen sind? Das stimmt nicht so ganz! Es gibt viele Möglichkeiten, sich selbst zu finanzieren. Zum Beispiel kannst du neben Schule, Ausbildung oder Studium einem Nebenjob nachgehen. Nach den neuesten Regelungen darfst du hier bis zu 520 € nebenbei dazuverdienen.

Du bist Schülerin oder Schüler

Du bist Schülerin oder Schüler

Besuchst du die 10. Klasse oder strebst einen höheren Schulabschluss an, bevor es in die Arbeitswelt geht, hast du die folgenden Möglichkeiten

Du studierst

Du studierst

Entscheidest du dich nach der Schule oder nach deiner ersten Ausbildung für ein Studium, steht dir bis zum 25. Lebensjahr weiterhin Kindergeld zu. Viele Studierende arbeiten nebenbei. Auch in einem Job, der vielleicht mit dem Studium zusammenhängt und wo wertvolle Erfahrungen für den späteren Beruf gemacht werden können.

Bürgergeld

Bürgergeld

Hey, Leute! Wisst ihr, was das Bürgergeld ist? Seit Januar 2023 gibt es das für Leute ohne genug Einkommen. Es hilft, ein gutes Leben zu führen, wenn man gerade nicht genug Geld hat. Damit ersetzt es das frühere Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und Sozialgeld.

Du machst ein FSJ

Du machst ein FSJ

Finanziert wird das FSJ von der jeweiligen Einsatzstelle, also von der Einrichtung, wo du dich bewirbst. Du bekommst als Freiwillige / Freiwilliger zwar kein Gehalt, aber monatlich einen Zuschuss, das sogenannte Taschengeld. Hinzu kommen in vielen Fällen kostenlose Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung. Die Höhe des Taschengeldes kann aber von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich sein. Sie hängt auch davon ab, wie viel du arbeitest und was deine Aufgaben sind.