Ausbildung: Finanzielle Unterstützung


Kindergeld: Eltern erhalten für ihre erwachsenen Kinder, die sich noch in Ausbildung befinden oder auf einen Ausbildungsplatz warten, bis zu deren 25. Lebensjahr Kindergeld. Während der Wartezeit auf eine Ausbildungsstelle muss sich das Kind aber bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend melden und die Anmeldung alle drei Monate erneuern.

Die Freude ist groß, wenn Ihr Kind einen Ausbildungsvertrag vorliegen hat und seinen eigenen Weg geht. Was während der Ausbildung außerdem wichtig ist, finden Sie auch hier.

Welche finanziellen Förderungsmöglichkeiten gibt es für mein Kind in der Ausbildung?

Ihr Kind möchte oder muss sogar für die Ausbildung ausziehen und nun auf eigenen Füßen stehen? Gerade am Anfang verdienen die meisten Auszubildenden nicht genug, um selbstständig für eine Wohnung und den Lebensunterhalt aufzukommen, wodurch meistens die Eltern in dieser Zeit aushelfen. Wenn Sie Ihr Kind jedoch nicht finanziell unterstützen können, gibt es folgende Möglichkeiten:

Berufsausbildungsbeihilfe: BAB wird in der Regel für die gesamte Ausbildung gezahlt, ist aber vom Elterngehalt abhängig. Wenn Sie also zu viel verdienen, wird Ihr Kind nicht durch BAB unterstützt. Außerdem gilt es nicht für schulische Ausbildungen, sodass hier andere Förderungsmöglichkeiten gefunden werden müssen.

Bundesausbildungsförderungsgesetz: BAföG ist ein zinsloses Darlehen, das jedes Jahr neu beantragt und nach erfolgreicher Ausbildung zur Hälfte zurückgezahlt werden muss, sofern es sich bei der Ausbildung um eine schulische Ausbildung oder ein Studium handelt. Für Schüler und Schülerinnen gibt es das sogenannte Schüler-BAföG, das niedriger ausfällt, aber nicht zurückgezahlt werden muss. Auch BAföG ist vom Verdienst der Eltern abhängig, es gibt aber die Möglichkeit, elternunabhängiges BAföG zu beantragen.

Wohngeld: Eine weitere Option ist auch, Wohngeld zu beantragen, sofern das Kind für die Ausbildung aufgrund der Entfernung zum Betrieb aus der Wohnung der Eltern ausziehen muss. Ihrem Kind steht bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld zu – hier gibt es keine Ausnahmen. Befindet sich Ihr Kind in der Ausbildung oder in einem dualen Studium, hat es so lange Anspruch auf Kindergeld, bis das Ausbildungsverhältnis endet oder Ihr Kind 25 Jahre alt wird. Dabei werden auch Übergangszeiten, etwa von Schulende bis Ausbildungsbeginn, mittels Kindergeld unterstützt.

Aber Achtung: Sobald diese Übergangszeit eine Dauer von vier Monaten überschreitet, entfällt der Anspruch. Wenn Ihr Kind einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, die 20 Stunden pro Woche überschreitet und nicht zur Ausbildung gehört, entfällt der Anspruch auf Kindergeld ebenfalls.

Anfallende Kosten während der Ausbildung: Entscheidet sich Ihr Kind für eine schulische Ausbildung, erhält es monatlich keine Bezahlung. Dafür müssen Sie allerdings monatlich für den Schulbesuch zahlen. Im Unterschied dazu erhält Ihr Kind während der Ausbildung in einem Unternehmen oder Betrieb monatlich einen bestimmten Geldbetrag als „Ausbildungsvergütung“.