Die Freude ist groß, wenn Ihr Kind einen Ausbildungsvertrag vorliegen hat und seinen eigenen Weg geht. Während der Ausbildung in einem Unternehmen oder Betrieb erhält es monatlich einen bestimmten Geldbetrag als Ausbildungsvergütung. Doch gerade am Anfang verdienen die meisten Auszubildenden nicht genug, um selbstständig für eine Wohnung und den Lebensunterhalt aufzukommen. Deshalb ist es interessant zu wissen, welche finanziellen Förderungsmöglichkeiten es für Ihr Kind in der Ausbildung gibt:
Kindergeld: Eltern erhalten für ihre erwachsenen Kinder, die sich noch in Ausbildung befinden, bis zu deren 25. Lebensjahr Kindergeld. Dabei werden auch Übergangszeiten, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn, berücksichtigt. Während der Wartezeit auf eine Ausbildungsstelle muss sich das Kind dafür bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend melden und die Anmeldung alle drei Monate erneuern. Sobald diese Übergangszeit eine Dauer von vier Monaten überschreitet, entfällt der Anspruch. Wenn Ihr Kind einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, die 20 Stunden pro Woche überschreitet und nicht zur Ausbildung gehört, entfällt der Anspruch auf Kindergeld ebenfalls.
Berufsausbildungsbeihilfe: BAB wird in der Regel für die gesamte Ausbildung gezahlt, ist aber vom Elterngehalt abhängig. Wenn Sie also zu viel verdienen, wird Ihr Kind nicht durch BAB unterstützt. Außerdem gilt sie nicht für schulische Ausbildungen.
Bundesausbildungsförderungsgesetz: BAföG ist ein zinsloses Darlehen, das für eine schulische Ausbildung oder ein Studium beantragt werden kann. Nach erfolgreicher Ausbildung muss es zur Hälfte zurückgezahlt werden muss. Auch BAföG ist vom Verdienst der Eltern abhängig, nur unter gewissen Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, elternunabhängiges BAföG zu beantragen. Übrigens: Auch für Schülerinnen und Schüler kann es BAföG geben, das sogenannte Schüler-BAföG. Dieses fällt niedriger aus, muss aber nicht zurückgezahlt werden.
Wohngeld: Falls Ihr Kind für die Ausbildung aufgrund der Entfernung zum Betrieb aus der elterlichen Wohnung ausziehen muss, kann Wohngeld beantragt werden.
Anfallende Kosten während der Ausbildung: Entscheidet sich Ihr Kind für eine schulische Ausbildung, erhält es monatlich keine Bezahlung und vermutlich fallen Kosten für den Schulbesuch an. Ggf. finden sich andere Finanzierungsmöglichkeiten.
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