Du bist Azubi



Während einer dualen Ausbildung hast du folgende Finanzierungsmöglichkeiten:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Das BAB ist eine finanzielle Förderung der Bundesagentur für Arbeit. Sie ist speziell für junge Menschen in der Ausbildung, die von ihrer Ausbildungsvergütung alleine nicht ihre Lebenshaltungskosten (Miete, Lebensmittel und Co.) stemmen können. Das Gute am BAB: Du musst es nicht zurückzahlen!

BAB bekommst du, wenn:

  • du über 18 bist und in einer eigenen Wohnung wohnst,
  • du in einer Ausbildung bist oder in einer beruflichen Ausbildungs-Vorbereitungsmaßnahme,
  • du unter 18 bist und keinen Kontakt zu deinen Eltern hast/haben möchtest.

Wie hoch der Zuschuss des BABs ist, hängt von deiner individuellen Situation ab. Dabei werden deine Ausgaben wie Miete und das Einkommen deiner Eltern angerechnet. Wie viel Geld du in etwa bekommen würdest, kannst du mit dem BAB-Rechner auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit testen.

Kindergeld

Kindergeld steht zunächst deinen Eltern zu. Damit sollen sie finanziell entlastet werden und damit z. B. deine Schulmaterialien, Klassenfahrten, Ausflüge oder auch Kleidung finanzieren. Wenn du von zu Hause ausziehst und 18 Jahre alt bist, hast du die Möglichkeit, dass das Kindergeld direkt an dich geht. Das funktioniert mit einem sogenannten „Abzweigungsantrag“.

Diesen Antrag findest du auf der Seite der Arbeitsagentur und stellst ihn schriftlich bei der Familienkasse. 

Kindergeld kann dir bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn:

  • du dich in einer Ausbildung oder Studium befindest,
  • ein Praktikum absolvierst, das Bezug zu deinem angestrebten Beruf hat,
  • einen Freiwilligendienst machst,
  • du offiziell auf Ausbildungssuche bist,
  • du auf Arbeitsplatzsuche bist (allerdings gilt das nur, wenn du unter 21 bist),
  • du dich in der Übergangszeit von der Schule in Ausbildung befindest (max. 4 Monate).

Weitere Informationen zum Kindergeld und den Abzweigungsantrag findest du auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit und auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Wohngeld

Wohngeld ist ein Mietzuschuss, den du beantragen kannst, wenn du eine eigene Wohnung hast und dein Azubi-Gehalt nicht ausreicht, um die Mietkosten zu decken. Aber Achtung: Wenn du Berufsausbildungsbeihilfe bekommst, steht dir kein Wohngeld zu, da dort Mietkosten bereits mit einberechnet sind und ausgezahlt werden. Anders sieht es aus, wenn du dir eine Wohnung z. B. mit deiner Partnerin oder deinem Partner teilst und sie oder er wohngeldberechtigt ist.

Wie hoch die Auszahlung von Wohngeld ist, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Höhe deiner Miete,
  • deiner Ausbildungsvergütung,
  • der Anzahl der Personen, die in deinem Haushalt leben. 

Wohngeld beantragst du mit einem Formular bei deinem zuständigen Wohngeldamt. Am besten lässt du dir dort einen Termin geben und füllst das Formular mit der zuständigen Bearbeiterin oder dem Bearbeiter gemeinsam aus. Hier kannst du schon mal schauen, wie so ein Antrag aussieht.

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld findest z. B. du auf Wohngeld.org.


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