Wenn du bisher in der Jugendhilfe, einer Wohngruppe oder Pflegefamilie gelebt hast, steht dir der Anspruch auf Unterhalt deiner leiblichen Eltern zu.
Eltern sind immer dazu verpflichtet, ihren Kindern bis zum Abschluss ihrer Ausbildung oder eines ersten Studiums Unterhalt zu zahlen. Wieviel Unterhalt das ist, wurde vor einigen Jahren gerichtlich entschieden und hängt davon ab, wieviel deine Eltern verdienen und somit zahlen können, ohne dabei selbst in finanzielle Not zu gelangen. Aber auch dein Alter spielt in die Berechnung mit ein. Heißt: Je älter du bist, desto mehr Geld steht dir zu. Weitere Informationen zur Höhe des Unterhalts und die sogenannte Düsseldorfer Tabelle findest du hier.
Nach Ende der Jugendhilfe kannst du diesen Unterhalt einfordern. Am besten wendest du dich hier an deine zuständige betreuende Person aus dem Jugendamt. Du hast ein Recht auf diese Beratung vom Jugendamt. Das Jugendamt ist außerdem dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass du nach Ende der Jugendhilfe finanziell versorgt bist.
Wenn du das Gefühl hast, die Beratung beim Jugendamt funktioniert nicht richtig oder du hast einen Konflikt mit deiner betreuenden Person, dann kannst du dich an eine sogenannte Ombudsstelle wenden. Ombudsstellen sind unabhängige Beratungs- und Anlaufstellen, die dazu da sind, dich zu unterstützen, wenn du mit deiner Familie oder dem Jugendamt Konflikte hast. Wo sich in deiner Region Ombudsstellen befindet, findest du auf der Seite der Ombudschaft.
Das Thema Finanzen kann überfordernd sein. Auch Gespräche mit Ämtern sind manchmal anstrengend. Mach dir klar: Du bist damit nicht allein! Wenn du dich mit der Situation überfordert fühlst, kannst du dich jederzeit an deine Coachin oder deinen Coach wenden. Sie werden versuchen, dich so gut es geht zu unterstützen. Zudem gibt es eine Plattform im Internet, auf der dir Expertinnen und Experten Fragen zum Übergang aus der Jugendhilfe in ein eigenständiges Leben beantworten. Diese findest du auf Cariboo-online.de.
Das Thema BAföG
Wer BAföG zur Finanzierung eines Studiums nutzt, muss nicht nur seine eigene Finanzsituation (Erspartes, Einkommen) offenlegen, sondern auch das der Eltern. Wenn du zu deinen leiblichen Eltern keinen Kontakt mehr hast und diesen auch nicht aufnehmen willst, hast du aber dennoch die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Dazu stellst du einen Antrag auf Vorausleistung. Legst du diesen Antrag beim BAföG-Amt vor, müssen sich die Mitarbeitenden darum kümmern, den Kontakt zu deinen Eltern herzustellen, um die Informationen über deren finanzielle Mittel zu bekommen.
(Halb-)Waisenrente
Für den Fall, dass ein oder beide Elternteile verstorben sind, steht dir die Waisenrente zu. Diese bekommst du grundsätzlich bis zu deinem 18. Lebensjahr. Wenn du noch in einer Ausbildung oder Studium bist, hast du weiterhin Anspruch auf das Geld. Dazu stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Weiterzahlung. Diesen findest du auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung. Den Antrag kannst du online stellen, aber du kannst dich auch vor Ort beraten lassen. Anlaufstellen für deine Stadt findest du ebenfalls auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
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