Du bist Schülerin oder Schüler



Besuchst du die 10. Klasse oder strebst einen höheren Schulabschluss an, bevor es in die Arbeitswelt geht, hast du folgende Möglichkeiten, dich finanziell unterstützen zu lassen:

Kindergeld

Kindergeld steht zunächst deinen Eltern zu. Damit sollen sie finanziell entlastet werden und damit z. B. deine Schulmaterialien, Klassenfahrten, Ausflüge oder auch Kleidung finanzieren. Wenn du von zu Hause ausziehst und 18 Jahre alt bist, hast du die Möglichkeit, dass das Kindergeld direkt an dich geht. Das funktioniert mit einem sogenannten „Abzweigungsantrag“.

Diesen Antrag findest du auf der Seite der Arbeitsagentur und stellst ihn schriftlich bei der Familienkasse. 

Kindergeld kann dir bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn:

  • du dich in einer Ausbildung oder Studium befindest,
  • ein Praktikum absolvierst, das Bezug zu deinem angestrebten Beruf hat,
  • einen Freiwilligendienst machst,
  • du offiziell auf Ausbildungssuche bist,
  • du auf Arbeitsplatzsuche bist (allerdings gilt das nur, wenn du unter 21 bist),
  • du dich in der Übergangszeit von der Schule in Ausbildung befindest (max. 4 Monate).

Weitere Informationen zum Kindergeld und den Abzweigungsantrag findest du auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit und auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

BAföG

BAföG gibt es nicht nur für Studierende, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch für Schülerinnen und Schüler. BAföG ist die Abkürzung für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ und soll junge Menschen in ihrer ersten Ausbildung finanziell unterstützen, wenn es sich die eigenen Eltern nicht leisten können. BAföG für Schülerinnen und Schüler musst du nicht zurückzahlen!

Vor allem beim BAföG ist es wichtig, dass du den Antrag rechtzeitig abschickst. Die Bearbeitung dauert meist lange und du hast erst ab dem Monat Anspruch auf das Geld, in dem du den Antrag gestellt hast. Heißt: Wenn du ab September eine weiterführende Schule besuchst und ab da die finanzielle Unterstützung benötigst, musst du deinen Antrag spätestens im September abschicken. Noch besser ist es, wenn du den Antrag ca. drei Monate vorher abschickst.

Schul-BAföG kann beantragt werden, wenn:

  • du in die 10. Klasse gehst und eine eigene Wohnung hast,
  • du eine schulische Ausbildung machst,
  • du einen höheren Schulabschluss machen möchtest.

Wie hoch die Auszahlung ist, hängt allerdings von deiner Situation ab. Dabei wird das Gehalt deiner Eltern ebenso berücksichtigt wie z. B. dein eigenes Einkommen.

Weitere wichtige Informationen zum BAföG findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Stipendien

Wie auch beim BAföG gibt es ein Stipendium nicht nur für Menschen, die studieren. Auch als Schülerin oder Schüler hast du ggf. die Möglichkeit, dich durch ein Stipendium finanziell unterstützen zu lassen! Die Bandbreite an Stipendien ist groß und die Voraussetzungen sehr unterschiedlich - am besten lässt du dich hier einmal individuell und persönlich beraten, z. B. beim Stipendienkompass der Stiftung der Deutschen Wirtschaft.


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