Viele Studierende arbeiten nebenbei. Als wissenschaftliche Hilfskraft oder Werkstundentin oder Werkstudent kannst du dabei gleich wertvolle Erfahrungen für den späteren Beruf sammeln.
Darüber hinaus gibt es folgende Finanzierungsmöglichkeiten:
Kindergeld
Kindergeld steht zunächst deinen Eltern zu. Damit sollen sie finanziell entlastet werden und damit z. B. deine Schulmaterialien, Klassenfahrten, Ausflüge oder auch Kleidung finanzieren. Wenn du von zu Hause ausziehst und 18 Jahre alt bist, hast du die Möglichkeit, dass das Kindergeld direkt an dich geht. Das funktioniert mit einem sogenannten „Abzweigungsantrag“.
Diesen Antrag findest du auf der Seite der Arbeitsagentur und stellst ihn schriftlich bei der Familienkasse.
Kindergeld kann dir bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn:
- du dich in einer Ausbildung oder Studium befindest,
- ein Praktikum absolvierst, das Bezug zu deinem angestrebten Beruf hat,
- einen Freiwilligendienst machst,
- du offiziell auf Ausbildungssuche bist,
- du auf Arbeitsplatzsuche bist (allerdings gilt das nur, wenn du unter 21 bist),
- du dich in der Übergangszeit von der Schule in Ausbildung befindest (max. 4 Monate).
Weitere Informationen zum Kindergeld und den Abzweigungsantrag findest du auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit und auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
BAföG
Ein Klassiker für viele Studierende, die sich selbst finanzieren, ist das BAföG. Das "Bundesausbildungsförderungsgesetz" soll jungen Menschen ermöglichen, ein Studium zu absolvieren, auch, wenn es sich die eigenen Eltern nicht finanziell leisten können. Denn im Studium verdienst du erstmal kein Geld, sondern zahlst dafür, dass du an eine Uni gehen kannst. Deswegen ist BAföG eine tolle Möglichkeit!
Vor allem beim BAföG ist es wichtig, dass du den Antrag rechtzeitig abschickst. Die Bearbeitung dauert meist lange und du hast erst ab dem Monat Anspruch auf das Geld, in dem du den Antrag gestellt hast. Heißt: Wenn du im Oktober dein Studium beginnst und ab da die finanzielle Unterstützung benötigst, musst du deinen Antrag spätestens im Oktober abschicken. Noch besser ist es, wenn du den Antrag ca. drei Monate einreichst.
Um BAföG zu beantragen stellst du einen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung, das oft in den Studierendenwerken der Hochschule angesiedelt ist. Ob du Anspruch hast und wie hoch die Auszahlung ist, hängt von deiner Situation ab. Dabei wird das Gehalt deiner Eltern ebenso berücksichtigt wie z. B. dein eigenes Einkommen. Mit dem BaföG- Rechner kannst du ausrechen, wie viel Geld du bekommen könntest.
Zusätzlich wichtig zu wissen: BAföG besteht zu 50 % aus einem Darlehen und zu 50 % als Zuschuss. D. h., dass du nach dem Studium die Hälfte des ausgezahlten Geldes zurückzahlen musst. In der Regel erarbeitet das BAföG-Amt dafür mit dir einen Raten-Plan.
Weitere wichtige Informationen zum BAföG findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Stipendien
Vielleicht kommt auch ein Stipendium für dich infrage - hier haben wir dir dazu alle nötigen Informationen zusammengestellt.
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