Rechte und Pflichten in der Ausbildung


Vor dem Start der Ausbildung schließt du mit dem Unternehmen einen schriftlichen Vertrag. Der Vertrag regelt den Inhalt und die Dauer der Ausbildung. In dem Vertrag stehen auch deine Rechte und deine Pflichten während der Ausbildung. Diese zu kennen, ist sehr wichtig.

  • Deine erste Pflicht ist es, dass du dich in deiner Ausbildung bemühst, die Inhalte zu verstehen und das Ziel der Ausbildung zu erreichen. Nicht nur du, auch dein Unternehmen wünscht sich sehr, dass du die Ausbildung bis zum Abschluss machst.
  • Außerdem ist es deine Pflicht, regelmäßig und pünktlich zur Arbeit und in die Berufsschule zu gehen.
  • Krankmelden, wenn du nicht arbeitsfähig bist. Dein Arbeitgeber muss Bescheid wissen, wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst. Manche wollen bereits ab dem 1. Tag eine Krankschreibung von einem Arzt, bei anderen kannst du dich bis zu 3 Tage krankmelden, ohne dass dir das ein Arzt offiziell bestätigen muss. Wichtig: wieso du nicht arbeiten kannst und welche Krankheit du hast, ist privat und geht deinen Arbeitgeber nichts an!

Für deinen Arbeitgeber sind es dagegen ein paar mehr Regeln. Zum Beispiel:

  • Auszahlung eines angemessenen Lohns (ab 18 Jahren hast du Anspruch auf den Mindestlohn) Wie viel du bekommst, steht im Ausbildungsvertrag.
  • In deiner Ausbildung gilt eine „Mindestausbildungsvergütung“ 
  • Urlaubsanspruch: Um dich von deiner Arbeit auch angemessen erholen zu können, steht dir Urlaub zu. Nämlich mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Je nach Unternehmen sind bis zu 30 Tage Urlaub im Jahr drin. Deinen ersten Urlaub darfst du meist erst nach der Probezeit (in der Regel sind das 6 Monate) nehmen. Wie genau das bei dir geregelt sein wird, erfährst du in deinem Arbeitsvertrag.
  • Auch Pausenzeiten sind gesetzlich geregelt: Nach einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden ist eine 30-minütige Pause vorgeschrieben, bei einer Tätigkeit von mehr als 9 Stunden sind 45 Minuten Pause Pflicht.
  • Der Betrieb ist auch verpflichtet, dich von der Arbeit zu befreien, wenn du Schule hast.
  • Und du hast das Recht, dass Ausbildende dir das Wissen vermitteln, das du brauchst. Die Aufgaben während der Ausbildung müssen dem Fach entsprechen. Für das ganze Team Kaffee kochen oder stundenlanges Kopieren kann schon mal vorkommen, sollten aber nicht deine täglichen Aufgaben sein!

Übrigens: die gesetzlich erlaubte Höchstarbeitszeit beträgt 10 Stunden pro Tag.

Gut zu wissen:

Bist du unter 18 Jahre alt und startest in deine Ausbildung oder ein Praktikum, gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Was genau dieses Gesetz für dich bedeutet, findest du im Artikel: Deine Rechte im Schulpraktikum

Weitere Informationen findest du unter

Planet Beruf         und unter      aubi-plus

 

(Quelle 1)

(Quelle 2)