Der Arbeitsvertrag



Sobald du eine Ausbildung beginnst oder einen Nebenjob anfängst, wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Erster Hinweis: achte darauf, dass dies immer in zweifacher Ausführung passiert. Ein Exemplar ist für dich und deine Unterlagen, das zweite bleibt bei deinem Arbeitgeber.

Im Arbeitsvertrag sind folgende Dinge geregelt:

  • Deine genauen Tätigkeiten und Aufgaben
  • Arbeitszeit (Arbeitsstunden pro Woche, Wochentage, an denen gearbeitet werden soll/darf, gegebenenfalls Sonderregelung zu Wochenendarbeit)
  • Arbeitsort
  • Bezahlung
  • Urlaubsanspruch
  • Probezeit
  • Kündigungsfrist
  • manchmal Befristung beziehungsweise Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • manchmal zusätzliche Leistungen wie Arbeitskleidung, Fahrtkostenzuschuss, Weihnachtsgeld und ähnliches.

Sollte sich dein Arbeitgeber nicht an die im Vertrag stehenden Abmachungen halten, hast du zur Sicherheit nämlich dein Exemplar in der Hand. Du kannst dann immer darauf verweisen, was ursprünglich vereinbart wurde.