Sobald du eine Ausbildung beginnst oder einen Nebenjob anfängst, wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Im Arbeitsvertrag sind folgende Dinge geregelt:
- genauen Tätigkeiten und Aufgaben
- Arbeitszeit (Arbeitsstunden pro Woche, Wochentage, an denen gearbeitet werden soll/darf, ggf. Sonderregelung zu Wochenendarbeit)
- Arbeitsort
- Bezahlung
- Urlaubsanspruch
- Probezeit
- Kündigungsfrist
- manchmal Befristung beziehungsweise Dauer des Arbeitsverhältnisses
- manchmal zusätzliche Leistungen wie Arbeitskleidung, Fahrtkostenzuschuss, Weihnachtsgeld o. ä.
Achte darauf, dass es den Vertrag in zweifacher Ausführung gibt: Ein Exemplar ist für dich und deine Unterlagen, das zweite bleibt bei deinem Arbeitgeber. Sollte sich dein Arbeitgeber nicht an die im Vertrag stehenden Abmachungen halten, hast du zur Sicherheit dein Exemplar in der Hand. Du kannst dann immer darauf verweisen, was ursprünglich vereinbart wurde.
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